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Grundsatzerklärung
der Freiheitliche Patrioten Deutschlands - Allianz für
Deutschland
verabschiedet am
18. September 2007
Die politischen
Grundansichten (Kurzform) gliedern sich in 14 Kapitel mit mehreren
Artikeln:
Weitere Kapitel zu wichtigen Themen werden folgen!
Kapitel 1
Freiheit als höchstes Gut
Kapitel 2 Die Menschenwürde ist unantastbar
Kapitel 3 Deutschland
Kapitel 4 Recht auf Heimat
Kapitel 5 Christentum – Fundament Europas
Kapitel 6 Schicksalsgemeinschaft Europa
Kapitel 7 Selbstbewusste Außenpolitik – Deutsche Sicherheitspolitik
Kapitel 8 Demokratiereform – Freie Republik
Kapitel 9 Recht und Ordnung
Kapitel 10 Faire Marktwirtschaft
Kapitel 11 Solidarisch und gerecht
Kapitel 12 Familie – Gemeinschaft der Generationen
Kapitel 13 Umwelt
Kapitel 14 Recht auf Bildung
Kapitel 1 Freiheit als höchstes Gut
Artikel 1
Freiheit ist des Menschen höchstes Gut. Als idealistische
Weltanschauung baut sie auf den Prinzipien der Freiheit auf
und will möglichst viel Selbstbestimmung für jeden Menschen.
Es darf jedoch nicht als Egoismuskult missverstanden werden. Die
Freiheit des Einzelnen findet ihre Grenzen in der Freiheit der
Anderen.
Artikel 2
Freiheit steht als höchstes Gut jedem Einzelnen und jeder natürlich
gewachsenen Gemeinschaft, von der Familie bis zum Volk,
unverzichtbar zu.
Es steht für freiheitliche Geisteshaltung, jedem Menschen die
Freiheit als höchstes Gut als unverzichtbarer Wert
einzuräumen.
Nur dort, wo staatliche Grund- und Freiheitsrechte, tatsächlich
gewährleistet und staatlich garantiert sind, gibt es ein
Höchstmaß an Freiheit. Informations- und Medienmonopole
widersprechen dem Geist der Freiheit.
Eine gestärkte Volkssouveränität schützt die Freiheit des Volkes
davor zum Spielball internationaler Spekulanten und Konzerne zu
werden.
Artikel 3
Freiheitliche Politik sieht es als Teil der Eigenverantwortung
freier Menschen an, notwendige Verpflichtungen im Dienste von Volk,
Heimat und Staat zu übernehmen. Wahrgenommene Eigenverantwortung
ist der beste Schutz vor Fremdbestimmung.
Kapitel 2 Die Menschenwürde ist unantastbar
Artikel 1
Die Stellung des Menschen in der Schöpfung ist herausragend. Jede
Person ist einzigartig und als Mensch unverwechselbar. Daraus ergibt
sich die jedem Menschen eigene und unantastbare persönliche Würde.
Artikel 2
Jedem Menschen gebührt grundsätzlich Achtung und Respekt vor seiner
Persönlichkeit. Niemand hat das Recht, durch Zwang oder Gewalt die
körperliche Unversehrtheit und geistige Integrität des Menschen zu
verletzen und dadurch seine Würde anzutasten. Niemand darf auf Grund
seiner Überzeugungen, Anschauungen und Auffassungen verfolgt werden.
Artikel 3
Es ist mit der Würde des Menschen unvereinbar, ihn durch
Bevormundungen, Gängelungen oder staatliche Umerziehung, gegen
seinen Willen zu beeinflussen oder umzuerziehen. Die Anerkennung der
Verschiedenartigkeit rechtfertigt jedoch keine unterschiedliche
Bewertung der Würde des einzelnen Menschen. Zwangsbeglückungen
oder gar totalitäre Umformungen zu einem „neuen“ Menschen nach
vorbestimmten Normen und ideologischen Konzepten sind mit der
Achtung der Menschenwürde unvereinbar.
Kapitel 3 Deutschland
Artikel 1
Deutschland ist mehr als ein bloßer Zweckverband. Seine Bevölkerung
ist durch den Willen zur Eigenständigkeit und Zusammengehörigkeit in
regionaler Vielfalt verbunden.
Der deutsche Patriotismus äußert sich als Wille zur
Eigenständigkeit und Zusammengehörigkeit der Deutschen, als
Wille zur Aufrechterhaltung von Demokratie, Menschenrechten,
Rechtsstaatlichkeit und Föderalismus. Der Patriotismus zeigt sich
als Wille zur Pflege des kulturellen Erbes Deutschlands und
als Wille zur Erhaltung der Umwelt, Landschaft und Natur.
Artikel 2
Nach dem freiheitlichen Verständnis bedeutet Patriotismus
ausdrücklich, ein demokratisch verfasstes Gemeinwesen aufrecht zu
erhalten, daraus resultiert die Demokratie bürgernah
auszubauen und zu erhalten.
Artikel 3
Neben den Bürgerrechten gibt es ebenso Bürgerpflichten: insbesondere
die Pflicht zur Solidarität mit den Landsleuten - etwa
hinsichtlich der Unterstützung für Alte und Schwache – und die
Vermeidung sozialer Härtefälle und dergleichen.
Artikel 4
Nachdem, was wir Deutschen in die europäische Geschichte als
kulturelles und politisches Erbe eingebracht haben, gibt es keinen
Grund nicht mit Selbstbewußtsein und Stolz aufzutreten.
Die massiven Vereinheitlichungs- und Nivellierungsbestrebungen durch
die EU zu Lasten unserer geistigen und kulturellen deutschen
Substanz lehnen wir mit Entschiedenheit ab.
Dem Zeitgeist, der unsere Werte durch ständige Beschimpfungen der
Herabsetzung aussetzt, leisten wir patriotischen Kräfte
entschlossenen geistigen Widerstand.
Kapitel 4 Recht auf Heimat
Artikel 1
Unsere Heimat ist die die demokratische Bundesrepublik Deutschland
und ihre Bundesländer. Die historisch ansässigen Volksgruppen sind
die Deutschen, die Dänen und die Sorben. Geprägt wurde Deutschland
kulturell und rechtsstaatlich durch die Deutschen.
Der Heimatbegriff wird in räumlicher, ethnischer und kultureller
Hinsicht definiert.
Dadurch werden das Heimatland und die über Jahrhundert ansässigen
Volksgruppen sowie ihre Kultur zu Schutzobjekten.
Artikel 2
Heimat ist in diesen räumlichen, ethnischen und kulturellem Sinne zu
bewahren, zu schützen und zu gestalten.
Dies beinhaltet insbesondere den Auftrag zur Erhaltung einer
lebenswerten Umwelt, zum Schutz und zur Weiterentwicklung des
freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates und schließlich den Schutz
sowie die kulturelle Identität der angestammten Volksgruppe.
Artikel 3
Jeder Deutsche hat das Grundrecht, über seine Identität und seine
Volkstumszugehörigkeit selbstbestimmt und frei zu entscheiden. Es
darf ihm durch seinem Bekenntnis als Deutscher kein Nachteil
erwachsen.
Das freie Bekenntnis zur Identität als Deutscher ist eine
Grundvoraussetzung für die Bewährung und Weiterentwicklung der
kulturellen Werte und des historisch-kulturellen
Selbstverständnisses. Das Bewusstsein des Besonderen des eigenen
Volkes muss untrennbar mit der Bereitschaft verknüpft sein, das
Besondere auch in jedem anderen Volk zu achten.
Artikel
4
Das Grundrecht auf Heimat gestattet daher keine unbeschränkte und
unkontrollierte Zuwanderung nach Deutschland. Auf Grund der
räumlich begrenzten Ausdehnung, der Bevölkerungsdichte und der
beschränkten Ressourcen, kann man das Recht auf Heimat nur schützen,
wenn man kein Einwanderungsland ist.
Die Integrationsfähigkeit der einheimischen Bevölkerung werden
schnell überfordert und würden die Wahrung und den Schutz der
eigenen Heimat gefährden. Multikulturelle Experimente an der
einheimischen Bevölkerung lehnen wir entschieden ab. So etwas
fördert nur mutwillig die gesellschaftlichen Konflikte.
Politisches Asyl, aus rassischen, religiösen oder politischen
Gründen ist auch weiterhin zu gewähren, sofern sie nicht über
ein sicheres Drittland einreisen.
Kapitel 5 Christentum – Fundament Europas
Artikel 1
Die vom Christentum geprägte Werteordnung und die daraus durch die
Aufklärung resultierende humanistische Weltanschauung prägen die
geistigen Fundamente Deutschland.
Unser gesamtes deutsches Rechtssystem fußt auf einem christlichen
Grundwertekonsens.
Artikel
2
Geistige Grundlagen
Deutschlands ist die Idee der Menschenwürde und der Grundfreiheiten.
Daraus abgeleitet sind die Vorstellungen von Demokratie,
Mitbestimmung und Rechtsstaatlichkeit. Daraus resultieren wiederum
auch die Idee der Solidarität, sowie der Respekt vor dem Leben
und der Schöpfung.
Vielfältige Strömungen gefährden jedoch diese Grundlagen.
Islamischer Fundamentalismus, eine völlige Überbewertung des
Konsums, ein Raubritterkapitalismus und die Zunahme von Sekten und
anderen obskuren Organisationen. Sie alle bedrohen den
Wertekonsens der verloren zu gehen droht.
Wir werden einen entschlossenen Kampf führen, um unsere
geistigen Werte zu verteidigen.
Artikel
3
Die Trennung von Staat und Kirche sind ein wesentlicher Garant für
die Freiheit des Einzelnen. Das gilt auch in Zukunft für die
Trennung von Staat und jeglicher Religion. Ein islamisches Modell
für einen Gottesstaat widerspricht unsere Kultur und unserem
Freiheitsbegriff.
Kapitel 6 Schicksalsgemeinschaft Europa
Artikel 1
Europa gründet sich in der christlich-abendländischen
Wertegemeinschaft. Unsere Völker sind durch gemeinsame Schicksale
und ihr kulturelles Erbe verbunden.
Der Reichtum Europas liegt in der Vielfalt seiner Völker.
Unsere abendländische Wertegemeinschaft räumt der Freiheit des
Einzelnen und der Freiheit der Völker einen besonderen Stellenwert
ein als das in anderen Kulturkreisen der Fall ist. Die Freiheit ist
der Garant dafür, dass die Gestaltungsfreiheit für das
Schicksal Europas und der Erhalt unseres kulturellen Erbes gewahrt
bleibt.
Artikel
2
Die Freiheit bleibt nur gewahrt, wenn es ein Europa der Vaterländer
in einem Staatenbund gibt. Einen europäischen Bundesstaat der durch
nicht vom Bürger legitimierte Organe regiert wird ist abzulehnen.
Ein bürgernahes und demokratisches Europa ist durch mehr
Bürgermitbestimmung zu gewährleisten und nicht durch eine
bürokratische Zentralregierung.
Artikel 3
Mehr Gemeinsamkeit in Europa darf nie zu weniger Freiheit seiner
Bürger führen. Freiheit, Bürgerrechte und Bürgernähe können nur über
föderalistisch organisierte Zuständigkeiten erreicht werden.
Artikel
4
Der Schutz von Minderheiten ist auf der Grundlage des
Selbstbestimmungsrechtes und des Rechtes auf Heimat zu
gewährleisten. Es muß einen Schutz vor Assimilierungszwang geben,
der Deutschland auferlegt, sich auch für die deutschen Minderheiten
im Ausland einzusetzen.
Kapitel 7 Selbstbewusste Außenpolitik –
Deutsche Sicherheitspolitik
Artikel 1
Deutsche Außenpolitik hat die Sicherheitsinteressen des Landes an
der Erhaltung der Souveränität Deutschlands und dem Schutz der
Freiheit der Bürger zu orientieren. Eine selbstbewusste und aktive
Außenpolitik ist von größter Bedeutung für unser Land. Die Maxime
muß die weltweite Stärkung des kulturellen und politischen Ansehens
Deutschlands sein.
Durch Zusammenarbeit vor allem mit andren deutschsprachigen Staaten
ist die Pflege und Verbreitung der deutschen Sprache, vor
allem durch die Verwendung von Deutsch als Amtssprache in
internationalen Organisationen und als lebende Wirtschafts- und
Wissenschaftssprache, zu fördern.
Entwicklungshilfe Deutschlands muss immer das Ziel, Hilfe zur
Selbsthilfe verfolgen. Die Verwendung der Gelder muss überprüft
werden und nach Möglichkeit den betroffenen Hilfebedürftigen vor
Ort ausgezahlt werden. Projekte die Nachhaltigkeit bewirken, sind
immer zu bevorzugen.
Artikel
2
Da sich die politische und militärische Situation gravierend
verändert hat, plädieren wir für eine demokratisch überwachte
Freiwilligenarmee. Diese entspricht auch von der Einsatzfähigkeit
und der Kostensituation den heutigen Anforderungen. Auslandseinsätze
sind unserer Auffassung nach nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und
werden von uns abgelehnt. Die Armee hat dem Schutz der Heimat zu
dienen und nicht geopolitische Großmachtträume zu erfüllen.
Kapitel 8 Demokratiereform – Freie Republik
Artikel
1
Das freiheitlich-demokratische, rechtsstaatliche und
gewaltenteilende Verfassungsprinzip bedürfen einer Erneuerung,
Ausweitung und Fortentwicklung. Eine Demokratiereform des Bundes,
der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Körperschaften des
öffentlichen Rechts muß stärker von der Idee der Bürgerrechte
durchdrungen werden. Einerseits benötigt das politische System einen
freieren Wettbewerb der demokratischen Kräfte im Rahmen des
Mehrparteiensystems. Andererseits brauchen wir eine Reduzierung des
Einflusses von Parteien und Verbänden.
Vornehmste Aufgabe der Freiheitlichen Bewegung ist an einer
Demokratie- und Verfassungsreform mitzuwirken, deren Ziel die
Erneuerung Deutschlands und die Abkehr vom bürokratischen
Obrigkeitsstaat hin zum freiheitlichen Rechtsstaat ist. Diese
Reform muß zu einer Verstärkung der Grund-, Freiheits- und
Bürgerrechte führen.
Artikel
2
Die Machtkonzentration im Medienbereich auf einige wenige Verlage
und Gruppen im Print-, Fernseh- und Rundfunkbereich führt zu einer
massiven Verzerrung in der Berichterstattung. Konzentrierte
Eigentümerverhältnisse führen zu politischen Abhängigkeiten der
Medienschaffenden. Weisungsgebundene Berichterstattung und
machtgenehme Journalisten-Selektion sind die Folge. Der freie
Wettbewerb der demokratischen Kräfte kann daher nur über eine
Liberalisierung der Medienlandschaft mit fairen politischen
Wettbewerbsbedingungen erreicht werden.
Es soll in Zukunft den Parteien verboten sein, sich an
öffentlichen und privaten Unternehmen zu beteiligen oder solche
Unternehmen selbst zu betreiben.
Artikel
3
Das Grundgesetz ist um einen Artikel, der das Recht auf Heimat
für das deutsche Volk vorsieht, zu erweitern. Außerdem wird im
Grundgesetz ein Artikel aufgenommen der Volksinitiativen und
Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild auch Deutschlandweit
zulässt.
Artikel
4
Konsequente Trennung von Wirtschaft und Staat. Parteispenden dürfen
nur von Privatpersonen entgegengenommen werden.
Kapitel 9 Recht und Ordnung
Artikel
1
Die Achtung der Freiheitsrechte aller Menschen erfordert eine
Rechtsordnung. Diese hat der Sicherung und Entfaltung der Freiheit
zu dienen. Die Rechtsordnung muß sich durch demokratische
Entscheidungsabläufe auszeichnen und den demokratischen Willen der
Bürger repräsentieren. Der Staat ist nicht Selbstzweck,
sondern hat der Freiheit, der Sicherheit und dem Wohl der Bürger
zu dienen.
Artikel
2
Unverzichtbares Wesensmerkmal des freiheitlichen Rechtsstaates
bleibt die verfassungsrechtliche Garantie der Unabhängigkeit
der Rechtsprechung und der Richter.
Der Einfluss der politischen Parteien auf die Bestellung von
Laienrichtern ist zu beseitigen.
Die Regelungsdichte bei Verfahren ist durch eine Vereinfachung und
Straffung der Regeln dahingehend zu verändern, dass somit dem
Bürger der Zugang zum Recht erleichtert wird.
Artikel
3
Der Staat hat bei der Bekämpfung von Kriminalitätserscheinungen, wie
dem Terrorismus, dem organisierten Verbrechen, dem Banden- und
Schlepperwesen sowie dem weltweiten Drogenhandel seine Möglichkeiten
entschlossener zu nutzen. Lebenslange Freiheitsstrafen müssen auch
als solche vollzogen werden.
Rasterfahndung, Lauschangriff und „Kronzeugenregelung“ sind
sicherlich taugliche Mittel dazu.
Ihr Einsatz hat sich strengen gesetzlichen Bestimmungen und einer
richterlichen Entscheidung zu unterwerfen.
Kernaufgabe des Staates ist es, dem Sicherheitsbedürfnis seiner
Bürger zu entsprechen. Im Strafvollzug muß daher der Schutz der
Gesellschaft einen höheren Stellenwert besitzen als die
Resozialisierung der Straftäter.
Kriminalität die durch die Einwanderungströme zu Lasten der
einheimischen Bevölkerung ausgelöst wird, ist auch als diese zu
benennen und durch konsequente Abschiebung dieser Straftäter auch zu
ahnden.
Schwere Formen der Gewalt gegen Kinder insbesondere in Verbindung
mit sexuellem Missbrauch von Kindern müssen schärfere
Strafmaßnahmen nach sich ziehen. Die Täter müssen während ihrer
Haft hart arbeiten, um eine finanzielle Entschädigung zur Behandlung
der Kinder durch Psychologen mit zu finanzieren. Das ist ein
wirklicher Täter/Opfer Ausgleich.
Artikel
4
Die Todesstrafe wird abgelehnt.
Artikel
5
Dem Schadensersatzanspruch des Opfers gegenüber dem Täter ist ein
höherer Stellenwert im Vergleich zum Strafanspruch des Staates
einzuräumen. Geldstrafen sollten daher in erster Linie dem Opfer
und nicht dem Staat zu Gute kommen.
Staatliche und private Einrichtungen zur Opferbetreuung
sind mehr als bisher zu fördern.
Kapitel 10 Faire Marktwirtschaft
Artikel
1
Faire Marktwirtschaft sichert durch freien Wettbewerb in sozialer
Verantwortung eine dynamische Wirtschaftsentwicklung. Faire
Marktwirtschaft fördert die Leistungsbereitschaft und weckt die
schöpferischen Kräfte.
Das Modell der fairen Marktwirtschaft bedingt ein Klima der
Gleichwertigkeit der Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital. Eine
nach den Grundsätzen der Fairness bemessene Abgeltung von Leistung
sieht auch gleiche Löhne für gleiche Arbeit von Frauen und Männern
vor. Ein Mindestlohn der die Existenz sichert, gehört gleichermaßen
dazu.
Faire Marktwirtschaft ist die Antwort auf einen zügellosen
Kapitalismus der Mensch
und Natur ohne Rücksicht ausbeutet. In der fairen Marktwirtschaft
soll ein Klima herrschen, welches die Leistungsträger zur
Selbständigkeit ermuntert und zu Unternehmensgründungen
anregt.
Eine umfassende Deregulierung des Wirtschaftslebens steigert die
Wettbewerbsfähigkeit deutscher Betriebe und sichert ihre
Weiterentwicklung und schafft damit Arbeit. Die Deregulierung ist
die Vorraussetzung für Stabilität des Arbeitsmarktes und Prosperität
der Wirtschaft.
Artikel
2
Ein Grundsatz der fairen Marktwirtschaft ist die Kostenwahrheit.
Durch das Verursacherprinzip ist sicherzustellen, daß nach diesem
Grundsatz der Kostenwahrheit faire Marktbedingungen hergestellt
werden.
Die „externen Kosten“ des Wirtschaftssystems werden heute
fast ausschließlich von der Allgemeinheit getragen. Das gilt
insbesondere in den Bereichen der Energiewirtschaft, des Verkehrs
und der Schadstoffemission.
Die Verlagerung der Besteuerung der menschlichen Arbeitskraft
hin zur Besteuerung des Verbrauchs nicht erneuerbarer Rohstoffe
ist nicht nur wettbewerbs- und arbeitsmarktpolitisch dringend
geboten, sondern auch unter dem Gesichtspunkt der Kostenwahrheit
auch ökologisch sinnvoll.
Kostenwahrheit soll auch
dem Öko- und Sozialdumping gegensteuern und faire
Wettbewerbsbedingungen gegenüber Billiglohnländern, vor allen Dingen
solchen mit Kinderarbeit, herstellen.
Artikel 3
Faire Marktwirtschaft bedeutet mehr Chancengerechtigkeit für den
ungeschützten gegenüber dem privilegierten Wirtschaftsbereich. Die
Großmonopole werden von Lobbyisten in jedem Bereich massiv vertreten
und eine Funktionärsherrschaft gibt es im öffentlichen Sektor.
Beides hat mit fairer Marktwirtschaft nichts zu tun.
Die freiheitlichen Patrioten verstehen sich als Anwalt der
Erwerbstätigen im nicht geschützten Bereich. Es widerspricht dem
Grundsatz der Fairness, dass der Großteil der Erwerbstätigen allen
wirtschaftlichen Risiken ausgesetzt ist. Hier gilt es über einen
Mindestlohn wenigstens die finanziellen Risiken zu verringern.
Die Beteiligungsmacht der Banken und Kreditinstitute ist zu
beschränken. Einem Ausverkauf der deutschen Wirtschaft ist
entgegenzutreten. Dazu sind gesellschaftsrechtliche Reformen, wie
die Schaffung der Klein-AG nach Schweizer Vorbild und eine Reform
des Börsenwesens mit starken Kontrollmechanismen erforderlich.
Monopole und marktbeherrschende Macht sind mit dem Modell der fairen
Marktwirtschaft nicht vereinbar.
Da wo der Staat keine eindeutig definierten Hoheitsrechte hat,
sollte eine Privatisierung durchgeführt werden. Ziel muss aber die
Sicherheit der vorhandenen Arbeitsplätze sein und
Kostenreduzierungen die dem Bürger zu Gute kommen.
Artikel
4
Faire Marktwirtschaft strebt eine Unternehmenskultur an, in der
Beteiligungsmodelle eine verantwortliche Partnerschaft zwischen
Arbeitgebern und Arbeitnehmern regeln.
Die Beteiligungsmodelle sollen die Verantwortlichkeit der
Mitarbeiter erhöhen und deren Leistungsbereitschaft steigern.
Den Unternehmen muss die Möglichkeit gegeben werden, außerhalb der
Flächentarifverträge Betriebsvereinbarungen mit den
Mitarbeitervertretungen zu schließen, wenn dies die wirtschaftliche
Situation des Betriebes verlangt.
Artikel
5
Faire Marktwirtschaft bedingt niedrige Steuern und Abgaben für
Unternehmen und Mitarbeiter. Investitionen sind durch steuerliche
Anreize zu fördern. Dirigistische Subventionen sind zu streichen.
Hauptaugenmerk muss auf der Förderung von klein- und
mittelständischen Unternehmen liegen, weil diese das Rückrat der
deutschen Wirtschaft sind. Diese Unternehmen genießen
wirtschaftspolitischen Vorrang.
Das bedeutet vor allen Dingen Hilfe zur Stärkung der
Eigenkapitalbildung, zum Beispiel durch die Steuerbefreiung für
nicht entnommene Gewinne.
Artikel
6
Eine grundlegende und tief greifende Verwaltungsreform führt zu
einem schlanken Staat. Die dadurch frei werdende Mittel können
sofort zur Senkung der Abgabenquote eingesetzt werden und führt zu
einer Entlastung der Unternehmen und der erwerbstätigen Bevölkerung.
Der öffentliche Dienst muss sich als Dienstleistungsunternehmen
verstehen, also soll Dienst am Kunden vorrangiges
Unternehmensziel sein.
Durch eine Entbürokratisierung, ein Abbau der Regeldichte und die
Einführung von Kostenrechnung werden große Einsparpotenziale
eröffnet.
Eine langfristige Rücknahme der Steuere- und Abgabenquote und
die Vereinfachung des Steuersystems sind Voraussetzungen für eine
zweite Gründerzeit in Deutschland.
Artikel 7
Faire Marktwirtschaft stellt sich den Herausforderungen der
technologischen Revolution. Das bedeutet einen zügigen Ausbau der
Breitbandtechnologie (DSL), so dass der ländliche Raum nicht
abgeschnitten wird von wichtigen Entwicklungen.
Die Bildungspolitik hat sich auf die neuen Qualitätsanforderungen
einzustellen.
Artikel 8
Unbeschränkte Zuwanderung führt zu gravierenden Verzerrungen des
Arbeitsmarktes und zu massiven Lohndruck. Hohe Arbeitslosenzahlen
gestatten daher keine Zuwanderung von Arbeitskräften mit nicht
nahcgefragten Qualifikationen.
Deutschland ist kein Einwanderungsland.
Der Lohndruck und die Teuerung auf
dem Wohnungsmarkt, die sich aus der unkontrollierten Einwanderung
ergeben, stellen eine Verzerrung des Arbeits- und des
Wohnungsmarktes dar, die den sozialen Frieden gefährden. Unser
Vorbild ist die Schweiz, die sich nur die Arbeitskräfte ins Land
holt, die sie braucht. Vorher werden aber die eigenen Landsleute
qualifiziert, damit diese erstmal in Arbeit und Brot sind.
Kapitel 11 Solidarisch und gerecht
Artikel
1
Die Herstellung von Chancengerechtigkeit trägt dem Umstand Rechnung,
daß sich Menschen unterschiedlich entwickeln.
Chancengerechtigkeit bedeutet auch gleiche Einstufungs- und
Aufstiegsmöglichkeiten bei gleicher Qualifikation für Frauen im
Berufsleben sowie die Beseitigung der Lohnunterschiede von Frauen
und Männern bei gleichwertiger Arbeit.
Artikel 2
In einer solidarischen Gesellschaft hilft der Starke dem Schwachen.
Durch die Gemeinschaft abzudeckende Risiken wären insbesondere das
Alter, Krankheiten, Unfälle und Pflegebedürftigkeit. Jedes System
der Hilfe ist regelmäßig auf seine Treffsicherheit zu überprüfen.
Die Zusammenfassung der gesamten staatlichen Hilfen in eine Behörde
und das Einführen eines Bürgergeldes sind eine erstrebenswertes
Ziel.
Artikel
3
Eine besondere Herausforderung für eine solidarische
Risikogemeinschaft ist die Solidarität zwischen den Generationen.
Die Altersvorsorge soll nach dem „Drei-Säulen-Modell“ durch eine
staatliche, durch eine betriebliche und durch eine private Vorsorge
gestaltet werden.
Die Sicherheit der staatlichen Rente muß durch steuerfinanzierte
Umlagen gewährleistet werden. Eine weitere Erhöhung der
Rentenversicherungsbeiträge ist abzulehnen, weil dadurch die
Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft über Gebühr leiden
würde und es für die Arbeitnehmer zu einer unerträgliche Belastung
würde.
Zur Sicherung des Generationenvertrages gehört auch eine
Familienpolitik, die kinderreiche Familien deutlich besser
stellt.
Artikel
4
Die Wahrnehmung sozialer Aufgaben muß eigenverantwortlich nach dem
Subsidiaritätsprinzip erfolgen: vom Einzelnen, von der Familie, von
Selbsthilfe- und Selbstverwaltungseinrichtungen, von Betrieben und
Religionsgemeinschaften. Ein bürgernahes Sozialsystem leistet
problemgerechte Hilfe zur Selbsthilfe. Die letzte Verantwortung für
die soziale Wohlfahrt ist vom Staat zu leisten, der auch den
Missbrauch zu bekämpfen hat.
Die Treffsicherheit, dass auch wirklich die Bedürftigen die
Unterstützung erhalten, ist bei kleine sozialen Einheiten am
Größten.
Der Missbrauch des Wohlfahrtsstaates hat mittlerweile teilweise
kriminelle Züge angenommen. Deshalb erfordert soziale
Gerechtigkeit die wirksame Bekämpfung des Missbrauchs von
Sozialleistungen.
Kapitel 12 Familie – Gemeinschaft der Generationen
Artikel
1
Die Familie ist die wichtigste soziale Grundlage einer
freiheitlichen Gesellschaft. Die Familie beruht auf der
Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, deren besondere
gesellschaftliche Anerkennung im Grundgesetz sichergestellt ist.
Bestrebungen, gleichgeschlechtliche Partnerschaften Familien
gleichzustellen, werden abgelent.
Artikel 2
Der Staat hat die Autonomie der Familie zu respektieren. Formen
privater und staatlicher Diskriminierung insbesondere
kinderreichen Familien gegenüber, ergeben sich aus dem Steuerrecht,
bei der Vergabe von Wohnungen, durch starre Arbeitszeitregelungen,
durch fehlende Kinderbetreuungseinrichtungen und durch
Tarifgestaltungen. Dies muss sich durch staatliche Maßnahmen ändern.
In der Wohnbauförderung sollten Projekte gefördert werden, die auf
ein Zusammenleben mehrerer Generationen ausgerichtet sind.
Artikel
3
Wegen des höheren materiellen Aufwandes einer Familie ist ihre
staatliche Besserstellung im Steuerrecht, im Sozialrecht und bei den
Gebühren- und Tarifsystemen gerechtfertigt. Diese Besserstellung
rechtfertigt sich insbesondere durch den Beitrag der Familie zum
Funktionieren des Generationenvertrages.
Zur Erleichterung der Kinderbetreuung in der Familie sollten
Aufwendungen für Tagesmütter bzw. –väter, private Kinderkrippen,
Haushaltshilfen und dergleichen steuerlich absetzbar sein.
Artikel
4
Der Staat hat insbesondere bei sexuellem Missbrauch,
Misshandlungen, Verwahrlosungen und dergleichen in erster Linie
das Kindeswohl zu beachten. Das Kind braucht dann den dringenden
Schutz des Staates.
Strafrechtliche Bestimmungen sind bei Straftaten gegen Kinder
deutlich zu verschärfen.
Artikel 5
Zeiten der Kindererziehung und der Angehörigenpflege und – betreuung
sind als Familienarbeitsleistungen für die Begründung und die
Ermittlung des Anspruchs auf Altersrente jeder anderen Form von
Berufs- und Erwerbstätigkeit gleichzusetzen.
Es ist kein Kennzeichen einer familienfreundlichen Sozialpolitik,
wenn in zunehmenden Maße vor allen Frauen nach Zeiten der
Kindererziehung oder der Pflege Angehöriger im Alter selbst unter
die Armutsgrenze fallen oder sozial bedürftig werden. Die Zeiten der
Betreuung und Pflege Angehöriger sollte daher ebenso
rentenbegründend und für die Berechnung der Rente
anzuerkennen sein.
Kapitel 13 Umwelt
Artikel
1
Zur Absicherung der natürlichen Lebensgrundlagen kommender
Generationen bedarf es eines „ökologischen Generationenvertrages“,
welcher die Beachtung des Grundsatzes der Nachhaltigkeit
voraussetzt.
Die Vorsorge für künftige Generationen verlangt, der weiteren
Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen Einhalt zu gebieten,
und begründet die Pflicht zur Erhaltung einer intakten Umwelt.
Die daraus resultierenden Pflichten sollen in einem „Ökologischen
Generationenvertrag“ festgeschrieben werden.
Der Mensch ist Teil der Natur und nur wenn die Natur und die
natürlichen Ressourcen erhalten werden, hat der Mensch eine
Überlebenschance. Neue Lösungsansätze und Strategien für die
Verbesserung der Lebensqualität sind erforderlich, um der ungeheuren
Inanspruchnahme der Umwelt entgegenzuwirken.
Es dürfen nur soviel natürliche Ressourcen verbraucht werden, wie
sich gleichzeitig erneuern, nur das ist dann Nachhaltigkeit.
Grundsätze zur Erhaltung der intakten Umwelt als
Überlebensprinzip sind mit entsprechenden ökonomischen Regelungen
wie der Ökobilanzierung, Umwelthaftung sowie der Einrechnung
ökologischer Faktoren in die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung zu
einem „Ökologischen Generationenvertrag“ zu koppeln.
Artikel
2
Um langfristig stabile Ökosysteme, ihre genetische Vielfalt, die
evolutionären Entwicklungsmöglichkeiten und ihre stoffliche
Leistungsfähigkeit als Grundlage für jegliches Leben erhalten zu
können, müssen Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung einen
marktkonformen Preis erhalten.
Der grundsätzliche Widerspruch zwischen (industriellem)
Wohlstandswachstum und der Schonung der Umwelt ist aufzulösen.
Dazu muß man die Marktmechanismen für die Umwelt wirksam werden
lassen. Die Kosten und Preise müssen die ökonomische und ökologische
Wahrheit ausdrücken.
Derzeit bringt der Raubbau an der Natur Gewinn, Umweltschonung
hingegen bringt noch immer kurzfristig wirtschaftlich Nachteile mit
sich. Die bestehenden Instrumente der Umweltpolitik dienen lediglich
der Schadensbegrenzung bzw. der Umwelt Reparatur. Die Maßnahmen, die
zum Schutz der Umwelt bisher ergriffen wurden und derzeit auch
werden, sind fast ausschließlich dem nachsorgenden Umweltschutz
zuzuordnen.
Artikel 3
Um Kostenanreize zur Erhaltung der grundlegenden Stabilität der
Biosphäre zu schaffen, ist die Ökologisierung des Steuersystems
erforderlich. Der Faktor Arbeit muß billiger und der Faktor Umwelt
teurer werden.
Die Etablierung eines ökologischen Steuersystems ist der erste
Schritt in Richtung Anerkennung und Erhalt intakter Lebensgrundlagen
für die kommenden Generationen.
Eine Verteuerung des Faktors Umwelt wird über „Ökosteuern“ erreicht.
Die „Ökosteuer“ soll die Funktion einer Lenkungsabgabe haben. Die
Sicherung der Produktions-, Wachstums- und Entwicklungspotentiale
erneuerbarer Rohstoffe und der Erhalt der Aufnahmefähigkeit der
Ökosysteme sind Grundlage für intakte Lebensbedingungen der
nachkommenden Generationen. Ökonomische Entscheidungen müssen daher
auf diesem Grundsatz beruhen.
Ein „ökologisches Steuersystem“ sieht Steuern/Abgaben/Gebühren für
Güter und Produktionsverfahren vor, die Umweltbelastungen
verursachen. Die Erhebung hat aufkommensneutral stattzufinden, d.h.
für Umweltabgaben die erhoben werden, werden beispielsweise
lohnabhängige Steuern verringert. Der Lenkungseffekt von Ökosteuern
schafft finanzielle Anreize Schadstoffe zu verringern.
Die Ökosteuern als Lenkungsabgabe bringt verschiedene Vorteile:
• Die Verbilligung der menschlichen Arbeitskraft bringt eine
Entlastung für den Arbeitsmarkt.
• Industrie und Gewerbe erhalten neue Chancen, Innovationen auf dem
Markt zu platzieren.
• Die Erweiterung von Ökosteuern ermöglicht es, andere Steuern
ersatzlos zu streichen.
• Umweltschädliche Produkte und Produktionsweisen rechnen sich nicht
mehr.
Artikel
4
Negative Auswirkungen der Folgekosten von Umweltschäden müssen in
der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ausgewiesen werden.
Umweltindikatoren innerhalb des traditionellen Bruttosozialprodukts
(BSP) würden das Zustandekommen des Wirtschaftswachstums durch
negative Effekte – verbunden mit hohen Schadenssanierungskosten –
darstellen und ein anderes Bild unserer Volkswirtschaft liefern.
Ist auf Grund der erweiterten Berechnungen des BSP der wahre Zustand
der Volkswirtschaft dokumentiert, so ergibt sich zwingend der
Einsatz von Lenkungsmechanismen.
Kapitel 14 Recht auf Bildung
Artikel 1
Es besteht ein Recht auf Bildung. Sie ist der Schlüssel für
Chancengerechtigkeit, zur Ausübung der persönlichen Freiheit und zur
Teilnahme am demokratischen Leben. Persönlichkeitsentfaltung und
verantwortungsbewusstes Handeln der Menschen hängt von der Bildung
ab.
Der Staat hat als hoheitliche Aufgabe sicherzustellen, dass alle
Kinder und Jugendliche das Grundrecht auf Bildung an qualitativ
hochwertigen Bildungseinrichtungen wahrnehmen können. Private
Bildungseinrichtungen sind dahingehend zu unterstützen, dass dadurch
ein die Qualität fördernder Wettbewerb entsteht.
Das deutsche Bildungssystem darf gesellschaftspolitisch weder auf
das Bewahren alles Überkommenen, noch auf das Verändern um jeden
Preis ausgelegt sein. Vielmehr soll es sicherstellen, den Menschen
dahingehend auszubilden, dass er in der Zukunft frei und vernünftig
als mündiger Bürger seine Entscheidungen treffen kann. Der Bürger
soll durch die Förderung seiner Persönlichkeitsbildung in der Lage
sein, gesellschaftliche Zusammenhänge zu erkennen und verantwortlich
mit zu gestalten.
Freiheitliche Bildungspolitik steht für ein Bildungssystem, daß
jeder sozialen Schicht offen stehen muß. Die Erfahrung lehrt aber,
daß nicht alle Menschen gleich veranlagt sind und die Schulen
deshalb keine Einheitsbildung vermitteln können. Es geht vielmehr
darum, Menschen jedweder Herkunft in einem gegliederten
Bildungssystem ihren Begabungen gemäß bestmöglich zu fördern.
Uniforme Strukturen der Gesamtschule und deren Multi-Kulti
Experimente auf Kosten der Bildung sind abzulehnen, weil sie ihren
Bildungsauftrag nicht erfüllen. Türkischunterricht als
Pflichtfach an deutschen Schulen lehnen wir
kategorisch ab. Wer in diesem Land lebt hat die Muttersprache
deutsch in Wort und Schrift so gut wie irgend möglich zu
beherrschen, egal wo er herkommt.
Artikel
2
Lehrzielvorgaben an den Schulen haben sich vor allen Dingen am
wirtschaftlichen Bedarf und an der Erhaltung des kulturellen Erbes
auszurichten. Besondere Förderung gebührt daher der Ausbildung der
Jugend als soziale, kulturelle und wirtschaftliche Zukunftsträger.
Der Staat hat die Zielvorgaben und die Finanzierung festzulegen.
Außerdem hat er über die Schulaufsicht die Qualitätskontrolle zu
übernehmen. Alles weitere regeln die Schulen autonom.
Bildungsziel muß sein, die Grundfertigkeiten in allen Bereichen so
zu vermitteln, daß die Schüler sie nach Beendigung der Schule auch
beherrschen. Der Stellenwert der Facharbeiterausbildung ist zu
heben.
Zu den wichtigsten Bildungszielen gehören auch die Pflege der
deutschen Eigenart und die Erhaltung des kulturellen Erbe. Dazu
gehört auch, die christlich-humanistischen Wurzeln unserer
Kultur darzustellen unter anderem durch flächendeckenden
Religionsunterricht. Der Islam ist nicht Teil unserer
Kultur und deshalb auch nicht als Unterrichtsfach zu unterrichten.
Härterer Wettbewerb, Globalisierung und neue Technologien stellen
die Jugend vor immer größere Herausforderungen. Um ihnen gewachsen
zu sein, ist es das Ziel freiheitlicher Politik, die Jugendlichen
als Zukunftsträger modern und praxisbezogen auszubilden.
Artikel
3
Die Verantwortung der Eltern für ihre Kinder und die
Erziehung der Kinder in Familien hat für uns Freiheitliche
Vorrang vor der Erziehung durch staatliche Einrichtungen. Daher
sollten die Eltern auch in Bildungsfragen mehr Einfluss nehmen
können als bisher. Der weitere Ausbau der demokratischen
Entscheidungsstrukturen an den Schulen sollte diesem Grundsatz
Rechnung tragen.
Die Verantwortung für die Bildungsentwicklung des Kindes kann
nicht ausschließlich an die Schule delegiert werden und von dieser
auch nicht allein beansprucht werden.
Verabschiedet - Hannover, den 18.09.2007